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NIEDERBERGER Gruppe Verwaltungs-GmbH:

Auf die Akkus in den Fluchtweg-Notleuchten achten: Unterschreitung der Nennbetriebsdauer kann ernste Konsequenzen haben


Regelmäßige Prüfung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung Pflicht


Berlin – Ein Gebäude muss für den Ernstfall gerüstet sein, gleich ob Wohnhaus, Schule, Tief- und Großgarage oder Krankenhaus. Das Leben der Menschen steht dabei im Vordergrund – weit vor dem Schutz von Einrichtungsgenständen und Betriebsmitteln. Vor diesem Hintergrund heben die Elektroniker der Niederberger Elektrotechnik die entscheidende Rolle von Brandschutzanlagen und Notbeleuchtungssystemen hervor und betonen die Notwendigkeit regelmäßiger Überprüfungen und Wartungen dieser lebensrettenden Einrichtungen.

„Brandschutzanlagen, Not- und Sicherheitsbeleuchtung spielen eine kritische Rolle bei der Sicherheit von Menschenleben und Eigentum im Falle eines Brandes oder anderer Notfälle. Diese Systeme sind jedoch nur effektiv, wenn sie ordnungsgemäß gewartet und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden“, so Sven Sommerfeld, technischer Betriebsleiter der Niederberger Elektrotechnik GmbH & Co. KG (www.niederberger.de).

Der Meister im Elektrotechnikerhandwerk verweist auf eine vor Kurzem ausgeführte Elektroprüfung in einer Berliner Schule, die die Dringlichkeit dieser Maßnahmen verdeutlicht: „Wir mussten bei einer unserer planmäßigen Kontrollen feststellten, dass die Nennbetriebsdauer der Akkus für die Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage einer Grundschule von 3 Stunden deutlich unterschritten wurde. Das hätte im Ernstfall schwerwiegende Konsequenzen haben können.“ Die Nennbetriebsdauer bezieht sich auf die Zeitdauer, für die die Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach einem Stromausfall oder anderen Notfällen betrieben werden kann, um eine angemessene Beleuchtung für Evakuierungszwecke oder andere sicherheitsrelevante Aktivitäten zu gewährleisten. Im beschriebenen Fall hat das Technik-Team die Akkus ausgetauscht, zudem die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf eventuelle Beschädigungen geprüft und sich von der Funktionsfähigkeit der Notbeleuchtung durch Tests überzeugt.

Gebäudeeigentümer sind nach DIN EN 50172 dazu verpflichtet, Notbeleuchtungsanlagen regelmäßig warten zu lassen. Die Prüfungen und Wartungen von Notbeleuchtungssystemen darf dabei ausschließlich von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. „In den regelmäßigen, wiederkehrende Prüfungen und Wartungen von Not- und Sicherheitsbeleuchtung können wir potenzielle Sicherheitsrisiken identifizieren und beheben. Zudem garantieren sie, dass die Anlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren“, so Sommerfeld.

In welchem Abstand die Prüfungen der Notbeleuchtung durchzuführen sind, wird mithilfe der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrichtlinie A1.3 und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben festgelegt. Die Intervalle der verschiedenen Prüfmaßnahmen sind dabei zum Teil sehr engmaschig gesteckt: „Monatlich muss beispielsweise ein Stromausfalls simuliert werden auf eine Dauer, die ausreichend lang ist, um beurteilen zu können, dass die Notlampen lange genug leuchten, bis alle betroffenen Personen sicher sind. Es gelten dabei die bereits genannten drei Stunden Nennbetriebsdauer. Einmal im Jahr erfolgt zusätzlich die Prüfung nach DGUV V3, bei der unter anderem der Isolationswiderstand überwacht wird, die Umschalteinrichtung, die notwendige Betriebsdauer, die Meldelampen sowie Batterien geprüft werden, aber auch alle Leuchten und Zeichen auf Vollständigkeit und Sauberkeit. Denn diese müssen ja im Notfall auch gut sichtbar und erkennbar sein“, informiert Sommerfeld.

Das Prüfdatum halten die Fachleuten zusammen mit den Prüfergebnissen und der Prüfdauer in einem Prüfbuch fest. Die Elektroniker von Niederberger nutzen dazu übriges ein digitales Prüfbuch mithilfe einer interaktiven Software. Mit wenigen Klicks geben die Fachleute die zahlreichen ermittelten Messwerte ein und speichern sie. Was für Sven Sommerfelds Kolleginnen und Kollegen vor allen Dingen immense Arbeitserleichterung ist, ist für seine Kunden Gold wert: Durch die digitale Ablage geht kein Prüfprotokoll in Papierordnern oder in Aktenschränken verloren und bleibt stets abrufbar. Und das ist wichtig, denn ein Prüfprotokoll hat juristische Relevanz: Es gilt im Schadensfall als Nachweis dafür, dass der Betreiber elektrischer Anlagen seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Die Niederberger Elektrotechnik ist ein Betrieb der Niederberger Gruppe und bietet technische Gebäudedienstleistungen, wie beispielsweise die Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer. Betriebsmittel sowie ortsfester Anlagen und Maschinen nach DGUV 3, zu denen auch Brandschutzanlagen sowie Not- und Sicherheitsbeleuchtung gehören.

Weitere Informationen unter: www.niederberger.de

  Presse-Kontakt
NIEDERBERGER Berlin GmbH & Co. KG
Mertensstraße 63 A
13587 Berlin