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PSW GROUP GmbH & Co. KG:

Erste Hilfe bei Hackerangriff: Was Betroffene tun können


Fulda – Hackerangriffe auf Firmennetzwerke verlaufen häufig still und leise. Bis die ausgenutzte Schwachstelle oder der Schaden erkannt werden, können mehrere Tage bis hin zu einigen Monaten vergehen, warnen die IT-Sicherheitsexperten der PSW GROUP (www.psw-group.de).

„Die Folgen solcher Attacken für Unternehmen können hingegen schwerwiegend sein und reichen vom Datenverlust über Datenmissbrauch bis zu zerstörten Geschäftsbeziehungen und Imageschaden. Schlimmstenfalls droht der finanzielle Ruin. Die Etablierung einer IT-Sicherheitsstruktur zur Prävention mit hohen Standards im Bereich der Internet Security ist deshalb dringend anzuraten. Denn ein gut eingerichtetes System kann als Frühwarnsystem agieren, untypische Aktionen erkennen und gegebenenfalls auch blockieren und eingrenzen“, betont Geschäftsführerin Patrycja Schrenk.

Waren Cyberkriminelle trotz aller Vorsicht und Präventionsmaßnahme doch erfolgreich und haben sich ihren Weg in das Firmennetzwerk gebahnt, ist rasches Handeln erforderlich. Die IT-Sicherheitsexpertin hat erste Schritte zusammengestellt, wie nach einem erfolgten Hackerangriff vorzugehen ist:

1. Geräte physisch trennen oder abschalten
Besteht der Verdacht, dass das Firmennetzwerk kompromittiert wurde, Vorgänge und Aktionen untypisch im System ausgeführt werden oder es konkrete Hinweise auf einen erfolgten Angriff gibt, sollten sofort alle Geräte, Computer und Server ausgeschaltet und die physische Verbindung zum Firmennetzwerk, Internetanbindung und WLAN-Anbindungen getrennt werden. „Diese Maßnahme soll Angreifende aussperren und den weiteren Zugang zum Unternehmen verwehren“, erklärt Schrenk. Falls die Unternehmensinfrastruktur in einem Rechenzentrum liegt oder Cloud-Dienste genutzt werden, sollte umgehend der Anbieter kontaktiert werden.

2. Passwörter ändern
In der Regel weiß zuerst niemand genau, wie Hacker in das Firmennetzwerk vorgedrungen sind. Deshalb ist nach der Abschaltung der Geräte beziehungsweise Trennung der einzelnen Verbindungen die Änderung aller genutzten Passwörter und Zugangsdaten zu den wichtigsten Diensten erforderlich. Dazu zählen System-Logins, Mitarbeiterzugänge und die dazugehörigen E-Mail-Adressen, E-Banking und Logins zu wichtigen Zahlungsanbietern, Plattformen und Partnernetzwerke sowie Social Media Accounts.

3. Analyse des Hackerangriffs und Ermittlung des Schadens
Der Zugang zum Firmennetzwerk ist blockiert und die Passwörter geändert. Theoretisch kann nun kein weiterer Schaden durch Angreifende erfolgen. „Jetzt geht es umgehend an die Schadensermittlung. Bei der Überprüfung des Firmennetzwerks werden Accounts, Zugänge und das System unter verschiedenen Aspekten analysiert. Dazu gehört etwa, wie Angreifende in das System eindringen konnten, ob Daten verändert oder gelöscht, heruntergeladen oder öffentlich zugänglich gemacht wurden, welche Accounts und Zugänge genutzt und ob E-Mails verschickt wurden. Zudem müssen jetzt auch Überlegungen getroffen werden, wie die Schwachstelle geschlossen werden kann“, so Patrycja Schrenk.

4. Anzeige bei der Polizei erstatten

5. Eigene Pflichten im Bereich Datenschutz erfüllen
Im nächsten Schritt müssen der oder die Datenschutzbeauftragte im Unternehmen, die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO einbezogen und die Situation aus Datenschutzsicht bewertet werden. „Zunächst muss auf unzureichende technische und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO geprüft werden. Falls menschliches Versagen Ursache war, beispielsweise durch Öffnen eines E-Mail Anhangs mit Malware, sollten Virenschutz und Firewall geprüft und verbessert werden sowie zeitnah eine Schulung der Mitarbeitenden erfolgen. Sofern bei dem Hackerangriff personenbezogenen Daten kompromittiert, gelöscht oder verändert wurden, muss nach Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Datenschutzverletzung der Vorfall bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz gemeldet werden. Zudem besteht laut Artikel 34 DSGVO eine Benachrichtigungspflicht gegenüber betroffenen Dritten, beispielsweise Kunden, Geschäftspartner und Dienstleistungsanbieter“, informiert Schrenk.

6. Kommunikation intern und extern
Die richtige, weitere Kommunikation ist entscheidend: Zunächst werden Mitarbeitende über den Vorfall unterrichtet, anschließend betroffene Kunden und Partner informiert. Danach können, auch abhängig von der Unternehmensgröße, die Medien über den Angriff informiert werden.

7. Weitere Maßnahmen
Es ist an der Zeit, zu überlegen, welche weiterführenden Daten mit dem Angriff zusammenhängen oder betroffen sein könnten. Entsprechend ergeben sich weitere Maßnahmen, beispielsweise die Kontrolle aller genutzten Zahlungsanbieter einschließlich Sperrung kompromittierter Kreditkarten. „Sofern Daten im Internet veröffentlicht wurden, sollte der jeweilige Anbieter oder Hosting-Provider benachrichtigt und unter Bezug auf Artikel 17 der DSGVO um Löschung ersucht werden. Auch Betreiber von Suchmaschinen können aufgefordert werden, verletzende oder ehrenrührige Treffer auszublenden“, gibt Patrycja Schrenk einen Tipp.

8. Wiederherstellung der Daten der unterschiedlichen Systeme und der IT-Struktur
Nachdem die Situation intern analysiert sowie protokolliert und auch die Polizei ihre Arbeit vor Ort abgeschlossen hat, geht es an die Wiederherstellung der Daten, des Systems und der IT-Infrastruktur. Experten und spezialisierte Anbieter können helfen, die Infrastruktur zu reparieren und falls möglich wiederherzustellen.

Weitere Informationen unter: www.psw-group.de/blog/hackerangriff-das-koennen-sie-tun/9438